Ein Verkehrsunfall...

...ist schnell passiert. Die Aufarbeitung der Ursachen und Abwicklung der Folgen können jedoch langwierig und schwierig sein. Wir beraten Sie gern über Ihre Ansprüche und Rechte und setzen diese auch durch, unabhängig davon, ob Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurden oder einen Verkehrsunfall verursacht haben sollen.



Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfall geltend machen kann oder sich gegen solche Ansprüche zur Wehr setzen möchte, hat das Recht, sich zur Durchsetzung, bzw. Wahrung seiner Ansprüche einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu suchen.

Frau Rechtsanwältin Karrmann berät Sie im Hinblick auf Ihre Ansprüche und Rechte, wickelt die Regulierung mit den Versicherern ab und erstreitet Ihr Recht erforderlichen Falls auch vor Gericht.

Sollten Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, stellen wir Ihnen hier einige Fragebögen und Formulare bereit, die uns die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit erleichtern und Ihnen so schneller zu Ihrem Recht verhelfen können. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.



Straf- und Bußgeldverfahren

Wer einen Verkehrsunfall verursacht haben soll oder sonst gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben soll, muss mit der Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens rechnen. Auch in diesen Fällen ist die frühzeitige Beaufragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll, kann es doch gerade bei Verkehrsverstößen schnell auch um den Verlust des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis gehen.

Herr Rechtsanwalt Eisel berät Sie gerne und übernimmt auch Ihre Verteidigung im behördlichen, bzw. gerichtlichen Verfahren.

Zur besseren Vorbereitung Ihrer Angelegenheit dürfen wir Sie bitten, die hier zusammengstellten Unterlagen auszufüllen und zu Ihrem ersten Termin mitzubringen.



Punkte und Bußgelder

Für Vekehrsverstöße können Sie Verwarnungen, Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister erhalten. Die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte hängen dabei vom Gewicht des Vertoßes ab. Punkte werden seit 2014 nur noch für sicherheitsrelevante Verstöße erteilt.

Im sogenannten Bußgeldkatalog werden die häufigsten Verkehrsverstöße zusammengefasst und - um eine Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle zu gewährleisten - bestimmte Sanktionen vorgeschrieben. Die Behörden können im Einzelfall zwar von den Vorgaben abweichen, regelmäßig werden aber die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Bußgelder und Punkte verhängt.

Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Einmal eingetragene Punkte bleiben nicht für immer im Fahreignungsregister eingetragen. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt eingetragen wurden, werden nach 2 Jahren und 6 Monaten tilgungstreif, Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder Wiedererteilungssperre nach 5 Jahren. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre werden erst nach 10 Jahren Tilgungsreif. Für Sie werden 3 Punkte eingetragen. Die Löschung erfolgt jeweils nach einer Überliegerfrist von einem Jahr. Eine Tilgungshemmung gibt es nicht mehr. Werden innerhalb der Fristen 8 Punkte erreicht, führt dies zum Verlust der Fahrerlaubnis.